Beratung
Erfolgreiches Lernen erfordert eine produktive Lernatmosphäre und ausgeglichene Schülerinnen und Schüler.
Das FSG strebt eine Lernatmosphäre an, in der alle an Schule Beteiligten Freude am gelingenden Lernen haben, soziales und Werte orientiertes Lernen ermöglicht wird und Schülerinnen und Schüler ihre individuelle Persönlichkeit in sozialer Verantwortung stufenweise entwickeln können.
Die Erfahrung zeigt, dass eine solche Lernatmosphäre durch unterschiedliche inner- und außerschulische Einflussfaktoren beeinträchtigt werden kann.
Dazu können seitens der Schülerinnen und Schüler beispielsweise gehören beispielsweise persönliche Probleme, Beziehungsprobleme in der Schule, Sach- oder Laufbahnprobleme und organisatorische Probleme.
Beratungslehrer
Beratung ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer am FSG.
In erster Linie sind hier die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und die Jahrgangsstufenleiterinnen und Jahrgangsstufenleiter zu nennen. Für Laufbahnfragen werden sie unterstützt durch die Arbeit der Unterstufen-, Mittelstufen- und Oberstufenkoordinatoren.
Daneben nehmen einige Lehrerinnen und Lehrer als Ergänzung und Intensivierung dieser Beratungstätigkeit aller Lehrerinnen und Lehrer besondere Beratungsaufgaben wahr.
Zur Ergänzung, Intensivierung und Unterstützung der Beratungstätigkeit in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) übernimmt eine Lehrerin / ein Lehrer am FSG die Aufgabe eines /einer Beratungslehrers / Beratungslehrerin mit Beratungsschwerpunkt für die Sekundarstufe I.
Aufgaben des Beratungslehrers
Voraussetzung für die Auswahl als Beratungslehrer(in) ist eine nachgewiesene Beratungskompetenz.
Schülerinnen und Schülerund deren Eltern berät und unterstützt der Beratungslehrer auf der Grundlage dieser Beratungskompetenzen vornehmlich bei
- persönlichen Problemen (Probleme mit Eltern / Freund(in), familiäre Schwierigkeiten, Schulangst, Sinnkrise, Ausweglosigkeit, Drogenproblematik, Erkrankungen und psychische Probleme usw.)
- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Erziehungsfragen Lern- und Leistungsabfall, fehlende Motivation, Unterrichtsstörungen, passives oder überaktives Verhalten, Pubertätsverhalten, Versagensängste usw.)
- ausgeprägten Lernstärken und –schwächen (Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, Gefühl der Über- oder Unterforderung, besondere Begabungen usw.)
Der Beratungslehrer kooperiert dabei mit allen am Schulgeschehen Beteiligten. Vor allem hält er Kontakt zu außerschulischen Beratungs- und Hilfseinrichtungen und vermittelt ggf. den Kontakt zu solchen Stellen, die dann fachgerecht weiterhelfen können.
Beratungsverständnis
Der Beratungslehrer ist kein außen stehender Problemlöser. Beratung wird verstanden als ein aktiver und gemeinsamer Prozess des Sich-Beratens. Ziel der Beratung ist, eigene Ressourcen zu entdecken, zu stärken und anzuwenden („Hilfe zur Selbsthilfe“). Beratung versteht sich als Angebot zur Information, Intervention, Prävention und Kooperation. Letztere wird insbesondere auch mit außerschulischen Trägern gesucht.
Gelingende Beratung beruht auf Freiwilligkeit und Vertrauen!
Der Beratungserlass vom 08.12.1997 führt dazu aus: „Einzelhilfe im Rahmen der Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern im Sinne des Erlasses setzt die Zustimmung der zu Beratenden voraus. Die den Lehrerinnen und Lehrern zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.“
Unsere Beratungslehrer mit Beratungsschwerpunkt Sekundarstufe I sind:
- Frau Dierks
- Herr Cremer
- Frau Weidemann
Bei Bedarf können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.