Kurzinformation über das Förderkonzept “Schüler helfen Schülern”
SchülerInnen der Klassen 5 bis 10 haben die Möglichkeit in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik, Latein und Französisch an einem Förderunterricht teilzunehmen, für
den die folgenden Bedingungen gelten:
• Fachlich geeignete und zuverlässige SchülerInnen der Jahrgangsstufen 10, EF, Q1 und Q2 erteilen den Förderunterricht.
• Die Förderunterricht gebenden SchülerInnen werden im Laufe des Schuljahrs in einem eintägigen Seminar allgemeindidaktisch und fachmethodisch geschult.
• Die Nachhilfestunden dauern 45 Minuten und finden mindestens einmal pro Woche statt, z.B. in der Mittagspause.
• Die Aufwandsentschädigung für die Nachhilfe gebenden Schülerinnen und Schüler beträgt 10 Euro
für 45 Minuten.
• Beide Seiten, Schülertutor und Nachhilfeschüler, verpflichten sich zur Einhaltung dieser Regelung.
• Beide Parteien verpflichten sich, Daten, die der gegenseitigen Benachrichtigung dienen, zu Beginn des Nachhilfeunterrichts auszutauschen.
• Der Nachhilfeschüler verpflichtet sich, dem Nachhilfelehrer regelmäßig den eigenen Leistungsstand
und Ergebnisse von Leistungskontrollen (z.B. Klassenarbeiten, Tests usw.) mitzuteilen.
• Der Nachhilfeunterricht muss von beiden Seiten rechtzeitig abgesagt werden (z.B. bei Krankheit,
Klassenfahrten, etc.) und sollte nach Möglichkeit nachgeholt werden, um die Nachhaltigkeit der Arbeit zu unterstützen.
• Fehlt der Nachhilfeschüler zwei Mal ohne Entschuldigung, muss die zweite Stunde trotzdem entlohnt werden, auch wenn der Unterricht nicht stattfinden konnte. In diesem Fall benachrichtigt der Schülertutor die Eltern.
• Anmeldungen für diesen Förderunterricht erfolgen über die entsprechenden Formulare.
• Bei Beendigung des Förderunterrichts im laufenden Schuljahr bitten wir (Ba/ Dy) um eine baldige, schriftliche Mitteilung darüber.
Ansprechpartner am FSG:
- Frau Baus: a.baus@fsg-geldern.de
- Frau Dey: k.dey@fsg-geldern.de
LINK zum Konzept