Schulordnung
Grundlagen
Die Schulordnung dient dazu, Arbeit und Zusammenleben in der Schule zu erleichtern und ein gutes Einvernehmen aller zu schaffen und zu festigen. Jeder in unserer Schule hat Anspruch darauf,
- dass seine Würde nicht verletzt wird,
- dass er physisch und psychisch nicht zu Schaden kommt,
- dass er seine Aufgaben und Pflichten ungehindert erfüllen kann,
- dass sein eigenes und das öffentliche Eigentum geschont werden,
- dass er sich in einem sauberen und ordentlichen Umfeld bewegen kann.
I. Schulgelände
Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, die umschlossenen Schulhöfe, die Turnhalle am Bollwerk und den Weg dorthin.
II. Verhalten auf dem Schulgelände
- In der Schule ist eine angemessene Kleidung zu tragen. Das Tragen modischer Kopfbedeckungen (z.B. Kappen o.ä.) während des Unterrichts ist nicht erlaubt.
- Im Unterricht darf kein Kaugummi gekaut werden.
- Elektronische Privatgeräte sind während er Schulzeit (erstes Klingeln bis Ende letzte Stunde) ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und dürfen nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft genutzt werden.
Die SuS der Sek II dürfen elektronische Privatgeräte während der Freistunden im Glaskasten nutzen.
- Elektronische Privatgeräte sind nicht durch die schulische Versicherung gedeckt.
- Auf dem gesamten Schulgelände dürfen grundsätzlich keine Fotos, Videos und Tonaufnahmen gemacht werden.
- Vor der ersten Stunde und während der großen Pausen ist der Aufenthalt in den Treppenhäusern, den Klassenräumen und den Fluren mit Ausnahme des Flures am Lehrerzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nicht gestattet.
- Vor der ersten Unterrichtsstunde sind die Klassenräume verschlossen. Am Ende der zweiten und vierten Stunde verlassen die Lehrerinnen und Lehrer den Unterrichtsraum als Letzte und verschließen ihn.
- Der Zugang zu den Schließfächern und zu den Gängen ist vor dem Unterricht und am Ende der großen Pausen jeweils erst nach dem ersten Klingeln erlaubt.
- Bei trockenem Wetter sollen in den beiden großen Pausen die Schulhöfe aufgesucht werden. Beim Anstellen zum Einkauf darf nicht geschubst oder gedrängelt werden.
- Es ist darauf zu achten, dass die Treppenbereiche stets passiert werden können.
- Ball- und Laufspiele sind im Schulgebäude nicht gestattet. Auf den Schulhöfen darf nur mit kleinen Softbällen aus Schaumgummi gespielt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Eingangsbereiche ungehindert passiert werden können. Lediglich auf den Tischtennisplatten ist auch das Spiel mit Tennisbällen erlaubt.
- Für die Reinhaltung der Schulhöfe und des Schulgebäudes sind alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Abfälle gehören in die aufgestellten Abfalleimer.
Für die Reinhaltung des Glaskastens sind die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verantwortlich.
- Das Selbstlernzentrum (SLZ) steht Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II außerhalb der Klausurzeiten zur Verfügung. Die Anwesenheit von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Selbstlernzentrums ist dazu erforderlich.
- Die Radfahrer müssen ihre Fahrräder auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere auch auf der Einfahrt zum Fahrradkeller, schieben. Die Fahrräder sind in die Ständer zu stellen. Motorisierte Zweiräder gehören auf den Parkplatz an der Turnhalle am Bollwerk.
- Warme Mahlzeiten (Pizza, Döner, Burger, u. ä.), die in der Mittagspause zu sich genommen werden, dürfen ausschließlich in der Mensa verzehrt werden.
III. Verhalten in den Unterrichtsräumen
- Die Schülerinnen und Schüler halten ihre Klassenräume sauber und gehen sorgsam mit allen Einrichtungsgegenständen um. Das Werfen von Gegenständen aller Art, insbesondere von Kreide und Tafellappen, ist untersagt. Die Tische dürfen nicht beschrieben oder bemalt werden.
- Das persönliche Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das Eigentum der Schule müssen geschont und pfleglich behandelt werden.
- In den Unterrichtsräumen sollen sich alle so verhalten, dass andere nicht gestört werden.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle auf die Tische gestellt und der Klassenraum besenrein verlassen.
- Unterrichtsgegenstände, Kleidung etc. bleiben nicht auf den Tischen und Fensterbänken liegen.
Die Schulordnung als PDF-Dokument.
Stand: Dezember 2020