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Schulordnung

Schulordnung

Grundlagen

 

Die Schulordnung dient dazu, Arbeit und Zusammenleben in der Schule zu erleichtern und ein gutes Einvernehmen aller zu schaffen und zu festigen. Jeder in unserer Schule hat Anspruch darauf,

 

  • dass seine Würde nicht verletzt wird,
  • dass er physisch und psychisch nicht zu Schaden kommt,
  • dass er seine Aufgaben und Pflichten ungehindert erfüllen kann,
  • dass sein eigenes und das öffentliche Eigentum geschont werden,
  • dass er sich in einem sauberen und ordentlichen Umfeld bewegen kann.

 

   

     I. Schulgelände

 

Das Schulgelände umfasst ab dem Schuljahr 2025/2026 zwei Teilstandorte: den Teilstandort am Westwall (WW) mit den Jahrgängen 5-7 bzw. EF-Q2 und den Teilstandort Anne-Frank-Schule (AFS) mit den Jahrgängen 8-10.
An beiden Teilstandorten umfasst das Schulgelände das Schulgebäude, den jeweiligen umschlossenen Schulhof – am Standort AFS zusätzlich den Schulhof vor dem Haupteingang – , die jeweilige Turnhalle sowie die Turnhalle und Sportanlagen am Bollwerk und den Weg dorthin.
Beim Pendeln zur Turnhalle am Bollwerk oder zum jeweiligen Teilstandort gilt als Schulweg der direkte, unmittelbare Weg zwischen Schulgebäude und Turnhalle bzw. zwischen den Schulgebäuden.

 

 

     II. Verhalten auf dem Schulgelände

 

➢ In der Schule ist eine angemessene Kleidung zu tragen. Das Tragen modischer Kopfbedeckungen (z.B. Kappen o.ä.) während des Unterrichts ist nicht erlaubt.
➢ Im Unterricht darf kein Kaugummi gekaut werden.
➢ Elektronische Privatgeräte sind mit Betreten des Schulgeländes (siehe oben) ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und dürfen nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft genutzt werden.
➢ Die SuS der Sek II dürfen elektronische Privatgeräte während der Freistunden ausschließlich im Oberstufenbereich des Glaskastens nutzen.

➢ Elektronische Privatgeräte sind nicht durch die schulische Versicherung gedeckt.
➢ Auf dem gesamten Schulgelände dürfen grundsätzlich keine Fotos, Videos und Tonaufnahmen gemacht werden.
➢ Während der Pausen ist ein Aufenthalt in den Treppenhäusern, Klassenräumen und den Fluren für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nicht gestattet. Die einzige Ausnahme bildet der Flur am Haupteingang mit Zugang zum Sekretariat bzw. dem Büro der Schulleitung sowie dem Lehrerzimmer.
Beratungsanlässe (z.B. im Oberstufenbüro, der Schulsozialarbeit usw.) sind vom Aufenthaltsverbot ebenfalls ausgenommen.

Die vor den großen Pausen unterrichtenden Lehrkräfte stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler die Flure nach Unterrichtsende zügig verlassen.
Am Teilstandort WW ist während der Pausen innerhalb des Gebäudes ein Aufenthalt in der Mensa sowie dem „Glaskasten“ zulässig, am Teilstandort AFS im unmittelbaren Innenbereich vor der Aula.
➢ Während der Pausen wird in der Regel der Schulhof aufgesucht. Ein Aufenthalt, z.B. zum Ausruhen, rücksichtsvollen Spielen oder Essen und Trinken, in der Mensa bzw. vor der Aula ist gestattet. Jede Schülerin und jeder Schüler achtet dabei auf die Ordnung und Sauberkeit der Räumlichkeiten bzw. Pausenbereiche und verlässt diese beim 1. Klingeln in ordentlichem Zustand und begibt sich unmittelbar zum Unterricht.
Beim Anstellen zum Einkauf in der Mensa bzw. dem Kiosk darf nicht geschubst oder gedrängelt werden.
➢ Die Pausen werden insbesondere zum Essen und Trinken sowie ggf. für den Toilettengang benutzt.
➢ Ein Aufsuchen der Unterrichts- oder Fachräume während der Pausen, z.B. zum Deponieren der Schultaschen in den Fluren vor den Klassenräumen, ist nicht gestattet.
➢ Mit dem ersten Klingeln endet die Pause. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich umgehend eigenständig zu ihren Klassenräumen und verhalten sich auf dem Flur rücksichtvoll und ruhig.
➢ Es ist darauf zu achten, dass die Treppenbereiche stets passiert werden können.
➢ Vor der ersten Unterrichtsstunde sind die Klassenräume verschlossen. Am Ende der ersten und zweiten Stunde verlassen die Lehrerinnen und Lehrer den Unterrichtsraum als Letzte und verschließen ihn.

➢ Der Zugang zu den Schließfächern und zu den Gängen ist vor dem Unterricht und am Ende der großen Pausen jeweils erst nach dem ersten Klingeln erlaubt.
➢ Ball- und Laufspiele sind im Schulgebäude nicht gestattet. Auf dem Schulhof sind Ballspiele, z.B. Fußball, nicht gestattet. Lediglich auf den Tischtennisplatten ist auch das Spiel mit Tennisbällen erlaubt.
Beim Aufenthalt auf dem Schulhof ist darauf zu achten, dass die Eingangsbereiche sowie Flucht- und Rettungswege ungehindert passiert werden können.
➢ Für die Reinhaltung der Schulhöfe und des Schulgebäudes sind alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Abfälle gehören in die aufgestellten Abfalleimer.
➢ Die Schülerbücherei steht Schülerinnen und Schülern während der Pausenzeiten zur Verfügung. Die Anwesenheit von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schülerbücherei ist dazu erforderlich.
➢ Die Radfahrer müssen ihre Fahrräder auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere auch auf der Einfahrt zum Fahrradkeller (WW) bzw. dem Fahrradparkplatz (AFS), schieben. Die Fahrräder sind in die Ständer zu stellen.
Motorisierte Zweiräder können am Teilstandort Westwall vor dem Haupteingang abgestellt werden.
➢ Warme Mahlzeiten (Pizza, Döner, Burger, u. ä.), die in der Mittagspause zu sich genommen werden, dürfen ausschließlich in der Mensa verzehrt werden.
Für die Reinhaltung des Glaskastens sind die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verantwortlich.

   

     III. Verhalten in den Unterrichtsräumen

 

➢ Die Schülerinnen und Schüler halten ihre Klassenräume sauber und gehen sorgsam mit allen Einrichtungsgegenständen um. Das Werfen von Gegenständen aller Art, insbesondere von Markern und Tafellappen, ist untersagt. Die Tische dürfen nicht beschrieben oder bemalt werden.
➢ Das persönliche Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das Eigentum der Schule müssen geschont und pfleglich behandelt werden.
➢ In den Unterrichtsräumen und Fluren sollen sich alle so verhalten, dass andere nicht gestört werden.
➢ Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle an die Tische gestellt und der Klassenraum besenrein verlassen.
➢ Unterrichtsgegenstände, Kleidung etc. bleiben nicht auf den Tischen und Fensterbänken liegen.

 

Die Schulordnung als PDF-Dokument.

Stand: August 2025

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